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   BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16   

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BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16 (https://dejure.org/2016,71817)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2016 - 3 C 3.16 (https://dejure.org/2016,71817)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 3 C 3.16 (https://dejure.org/2016,71817)
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  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 17/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16
    Danach wurden Versorgungsberechtigte aus dem Kreis der technischen Intelligenz entweder auf Grund eines Einzelvertrags (§ 1 Abs. 3 der 2. DB) oder durch eine Versorgungszusage (§ 3 Abs. 5 der 2. DB) in die AVItech einbezogen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 17/09 R - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (dazu Berchtold, SGb 2018, 7 ) können Versorgungsanwartschaften auch dann als durch "Zugehörigkeit" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG erworben angesehen werden, wenn aufgrund der am 30. Juni 1990 bestehenden Sachlage nach der am 1. August 1991 (Inkrafttreten des AAÜG) gegebenen bundesrechtlichen Rechtslage ein Anspruch auf Versorgungszusage bestanden hätte (BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 17/09 R - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16
    Am Stichtag 30. Juni 1990, den das Bundesverfassungsgericht als willkürfrei gebilligt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2005:rk20051026.1bvr192104] - NVwZ 2006, 449 ), hielt sich der Kläger nicht mehr in der DDR auf.
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16
    Dazu werden die ehemaligen Ansprüche und Anwartschaften nach einem eigenen bundesrechtlichen Maßstab anerkannt, der nur partiell an Gegebenheiten in der DDR anknüpft (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R - SozR 3-8570 § 5 AAÜG Nr. 6 und Berchtold, SGb 2018, 7 ff.).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16
    Die zitierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R) zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz sei nicht einschlägig.
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16
    Zu der Feststellung der Zugehörigkeit bedarf es nach den Grundsätzen, die der Senat zu § 1 Abs. 1 BerRehaG entwickelt hat, jedoch einer bereits hinreichend verfestigten Aussicht auf Einbeziehung (Anwartschaft), die ihrem Inhaber durch eine Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BerRehaG wieder genommen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280515U3C12.14.0] - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10).
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